Bestattungsvorsorge - Ihr Bestatter in Pößneck, Triptis, Neustadt Orla, Auma, Unterwellenborn

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Bestattungsvorsorge


Bestattungsvorsorge

Sage, so oft du kannst „ich liebe!“
Es kommt der Tag, wo es zu  spät sein wird.      




  

       
Bestattungsvorsorgevertrag

Oft genug mussten wir in Trauergesprächen erleben, dass zu Lebzeiten niemals über den Tod gesprochen wurde und somit plötzlich Fragen entstehen, die nun innerhalb der Familie zu klären sind.

Nach dem Tod gibt es dann so viele Fragen, die niemand mehr beantworten kann. In Deutschland gibt es vom Gesetzgeber eine Bestattungsfrist und daher bleibt meist wenig Zeit, um Entscheidungen zu diskutieren. Zudem möchte jeder aufgrund des Verlusts Zeit zum Trauern und zur Trauerbewältigung haben und nicht Formalitäten regeln, einen Sarg oder die Grabstelle aussuchen müssen. Die ganze Situation belastet die Angehörigen erfahrungsgemäß tief und die Verunsicherung ist groß. Beugen Sie dem vor und regeln Sie alles vorab in einem Bestattungsvorsorgevertrag. In einem Bestattungsvorsorgevertrag wird alles Gewünschte verbindlich festgelegt – grob oder detailliert.

Man kann in Form eines Vorsorgevertrages „alle“ Dinge selbst regeln, nicht nur, wenn man keine Hinterbliebenen hat, die sich um alles kümmern werden.
Von der Art und dem Ort der Bestattung angefangen, über den eigenen Entwurf der Traueranzeige, dem gewünschten Sarg oder die Urne bis hin zur eigenen Gestaltung der Trauerfeier. Also alle Ihre individuellen Wünsche können in einem Vorsorgevertrag festgehalten werden. Auch wie Ihre Bestattung finanziert werden soll, wird hier geregelt.  

Eine Bestattungsvorsorge ist kostenlos, da sie lediglich den Inhalt und die Umsetzungsvorgaben für die Bestattung regelt.  

       
Vorteile auf einen Blick:

     
  • Entlastung der Angehörigen (finanziell und organisatorisch)
  • eigene Wünsche rund um die Bestattung selbst festlegen
  • mündelsicher und geschützt vor dem Zugriff von Sozialämtern bei einer angemessenen ortsüblichen Bestattung
  • Hinterlegen der notwendigen Papiere beim Bestatter oder einem bekannten Ort


  • Finanzierung

    Für die Finanzierung der Bestattung im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die vereinbarte Summe wird im Todesfall den Begünstigten zur Finanzierung der Bestattung ausgezahlt (Angehörige oder Bestatter bei Vorsorgevertrag und Vollmacht). Die Versicherungssumme kann in Form einer Einmalzahlung oder in Monatsbeiträgen gezahlt werden.

Sparkonto
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, das Geld für Ihre Bestattungsvorsorge auf einem Sparkonto anzulegen. Das Sparkonto wird mit einem Sperrvermerk des Geldinstituts auf den Namen des Auftragnehmers versehen, mit der Maßgabe, dass erst nach Vorlage der Bestattungsrechnung und Vorlage der Sterbeurkunde des Auftraggebers der Sparbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer ausgezahlt wird. Damit kann über das Geld nur im Rahmen der Abrechnung der Bestattungsleistung verfügt werden. Dies wird durch die Bank überwacht.

Treuhandkonto
Zur Finanzierung Ihrer im Vorsorgevertrag festgehaltenen Bestatterleistungen kann bereits zu Lebzeiten eine festgelegte Summe auf ein Konto der Bestattungstreuhand GmbH (Treuhandkonto) eingezahlt werden.


Bestattungstreuhand


  

       
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